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   BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01   

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https://dejure.org/2001,12577
BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01 (https://dejure.org/2001,12577)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.2001 - 3Z BR 231/01 (https://dejure.org/2001,12577)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 2001 - 3Z BR 231/01 (https://dejure.org/2001,12577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittelfrist; Beschwerdeschrift; Einlaufstelle; Abschiebung

  • Judicialis

    FGG § 21 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FreihEntzG § 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 21 Abs. 1, § 19; FreihEntzG § 7 Abs. 4
    Fristwahrung durch Eingang der Beschwerdeschrift bei der gemeinsamen Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hersbruck - XIV 1/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 18 T 3262/01
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
    Im Zivilprozess kann die Hauptsacheerledigung nur festgestellt werden, wenn die Klage vor Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig war (vgl. BGH NJW 1986, 588/589; 1992, 2235J2236 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
    Die vom Betroffenen abgegebene Erledigungserklärung, verbunden mit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Kosten, kommt wegen der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde nicht zum Tragen (vgl. auch BGHZ 50, 197/198; Beschluss des Senats vom 17.8.2000 Gz. 3Z BR 243/2000).
  • BayObLG, 15.06.1989 - BReg. 3 Z 76/89
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
    Zwar ist nach ihrer Einlegung die angeordnete Haftdauer abgelaufen, was grundsätzlich zur Erledigung der Hauptsache führt (vgl. BayObLGZ 1989, 227/228 ff.).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
    Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt eine Hauptsacheerledigung nur dann vor, wenn durch Eintritt des erledigenden Ereignisses die Voraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung über den Verfahrensgegenstand nicht mehr gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1990, 130/131; Keidel/Kahl, FGG 14, Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 17.08.2000 - 3Z BR 243/00
    Auszug aus BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
    Die vom Betroffenen abgegebene Erledigungserklärung, verbunden mit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Kosten, kommt wegen der Unzulässigkeit der Erstbeschwerde nicht zum Tragen (vgl. auch BGHZ 50, 197/198; Beschluss des Senats vom 17.8.2000 Gz. 3Z BR 243/2000).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 3 Ss 561/08

    Wahrung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl bei falscher Adressierung der

    Von diesem in anderen Gerichtszweigen anerkanntem Grundsatz (vgl.: BAG NJW 2002, 845; BayOBLG Beschl. v. 24.08.2001 - 3Z BR 231/01- juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.04.2007 - 4 U 631/06 = BeckRS 2007, 08768) im Strafprozessrecht abzuweichen, sieht der Senat keinen Anlass.
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